Anspruch auf Lohn für ausgefallene Arbeitsstunden: Arbeitgeber trägt das Betriebsrisiko auch in der Pandemie

Auch eine durch eine Pandemie begründete Betriebsschließung zählt zum vom Arbeitgeber zu tragenden Betriebsrisiko i.S.v. § 615 Satz 3 BGB. Beschäftigte haben daher gegen ihren Arbeitgeber grds. einen Anspruch  auf Annahmeverzugslohn für die Dauer der coronabedingten Schließung des Betriebs. Insoweit spielt es keine Rolle, ob die Schließung eine gesamte Branche oder nur einzelne Betriebe dieser Branche erfasste bzw.  ob die bundesweit, nur in einzelnen Ländern oder lediglich örtlich begrenzt galt.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Anspruch auf Lohn für ausgefallene Arbeitsstunden: Arbeitgeber trägt das Betriebsrisiko auch in der Pandemie

Anspruch auf Lohn für ausgefallene Arbeitsstunden: Arbeitgeber trägt das Betriebsrisiko auch in der Pandemie

Ähnliche Beiträge

Begrenzter Vertrauensschutz bei korrigierender Rückgruppierung in niedrigere Entgeltgruppe

Eine von der Arbeitgeberin aufgrund eines Höhergruppierungsantrags nach § 29b Abs. 1 TVÜ-VKA vorgenommene Zuordnung der Tätigkeit zu einem neuen Tätigkeitsmerkmal der Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) zum TVöD/VKA kann nach den Grundsätzen zur korrigierenden Rückgruppierung berichtigt werden. Die auf einen solchen Antrag gestützte Zuordnung zu einer höheren Entgeltgruppe beruht nicht auf der Überprüfung und

Plagiatsvorwurf: Kündigung einer Professorin wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens rechtmäßig

Das ArbG Bonn hat die Klage einer angestellten Professorin der Universität Bonn gegen ihre Kündigung abgewiesen. Sie habe in einer ihrer Publikationen die Grundsätze der wissenschaftlichen Redlichkeit vorsätzlich nicht eingehalten. Aufgrund der Schwere dieser Pflichtverletzung sei auch eine vorherige Abmahnung entbehrlich gewesen. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Plagiatsvorwurf: Kündigung einer Professorin wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens rechtmäßig

Bundesrat fordert Mutterschutz für Selbständige

Selbständige sollen während der Schwangerschaft und nach der Entbindung die gleichen Mutterschutzleistungen erhalten wie Arbeitnehmerinnen. Dies fordert der Bundesrat von der Bundesregierung in einer Entschließung, die auf eine Initiative von Nordrhein-Westfalen und Hamburg zurückgeht. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Bundesrat fordert Mutterschutz für Selbständige