(15.05.2026) Ein Wohnungsbrand ist schnell passiert – zum Beispiel durch einen elektrischen Defekt, eine angelassene Herdplatte oder einen alleingelassenen Adventskranz. Schäden am Haus und an der Wohnung selbst sind durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt, die der Vermieter abschließt und die der Mieter über seine Nebenkostenabrechnung bezahlt. Aber: Muss der Vermieter diese in Anspruch nehmen, wenn der Mieter den Brand verursacht hat? Und: Wer muss nun ganz praktisch dafür sorgen, dass die Wohnung wieder bewohnbar wird, und die Handwerker bezahlen, welche die Brandschäden beseitigen?
7 ABR 40/24
Betriebsratswahl - Anfechtung - Nachweis der Vollmacht
