Wirksame Zustellung bei unbefugter Abgabe von beA-Empfangsbekenntnis

Juli 18, 2022 | Bau- und Architektenrecht

(18.07.2022) Wird ein elek­tro­ni­sches Emp­fangs­be­kennt­nis von einer Aus­zu­bil­den­den über das be­son­de­re elek­tro­ni­sche An­walts­post­fach un­be­fugt über­mit­telt, gilt das Ur­teil als zu­ge­stellt. Der Rechts­an­walt muss sich die ab­ge­ge­be­ne Er­klä­rung laut Bun­des­so­zi­al­ge­richt wie eine ei­ge­ne zu­rech­nen las­sen. Ma­ß­geb­lich sei die Er­war­tung, dass die­ser Über­mitt­lungs­weg aus­schlie­ß­lich vom Post­fach­in­ha­ber selbst ge­nutzt werde.

Quelle: IBR News
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