Wasserführende Pelletöfen in Bestandsgebäuden werden mit bis zu 70 Prozent staatlich gefördert

Apr. 17, 2024 | Mietrecht

(17.04.2024) Im Zuge des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), umgangssprachlich auch Heizungsgesetz genannt, steht der Austausch von Öl- und Gasheizungen ganz oben auf der politischen Agenda. Daher fördert der Staat in diesem Jahr den Umstieg auf regenerative Energien in besonderem Maße. Nicht nur Photovoltaik und Wärmepumpen werden gefördert, sondern auch Biomasseheizungen in Bestandsgebäuden. Zu diesen zählen auch wasserführende Pelletöfen. Auf diesen Sachverhalt macht der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. aufmerksam. Berechtigt sind aktuell alle Personen, die ihr Einfamilienhaus selbst bewohnen.

Quelle: IBR News
Link: Wasserführende Pelletöfen in Bestandsgebäuden werden mit bis zu 70 Prozent staatlich gefördert

Ähnliche Beiträge

Streitwert bei mehreren Kündigungen

Nach der in Ziffer I.21.3 des Streitwertkatalogs der Arbeitsgerichtsbarkeit in der überarbeiteten Fassung vom 1.2.2024 (SWK 2024) verankerten Differenzmethode ist der einer Kündigung zu Grunde liegende Lebenssachverhalt unerheblich, weil es aus der alleine relevanten...

Beteiligung des Personalrats bei Befristung

Der Mitbestimmungstatbestand gem. § 65 Abs. 2 Nr. 4 NPersVG erfasst Befristungsgründe und -dauer, um damit namentlich Kettenbefristungen der Kontrolle des Personalrats zu unterstellen. Zum Befristungsgrund genügt der Arbeitgeber zunächst seiner Unterrichtungspflicht,...