(27.05.2026) Seit Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes Anfang 2024 arbeiten Städte und Gemeinden bundesweit an kommunalen Wärmeplänen. Bereits rund die Hälfte der etwa 10.700 Kommunen hat mit der Planung begonnen oder diese abgeschlossen. Ziel der Wärmeplanung ist es, den Umstieg auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045 strategisch vorzubereiten und Kommunen, Versorgern, Eigentümer:innen sowie Mieter:innen mehr Planungs- und Investitionssicherheit zu geben. Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes sollen insbesondere kleinere Gemeinden bis 15.000 Einwohner:innen durch vereinfachte Verfahren und erleichterte Datenverarbeitung entlastet werden.
Arzt im Tarifsinn trotz beschränkter Berufsausübungserlaubnis
Der Geltungsbereich des TV-Ärzte/VKA (Marburger Bund) erstreckt sich neben approbierten Ärzten auch auf solche, die über eine auf bestimmte Tätigkeiten beschränkte Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs verfügen.
