VPB warnt: Bei Verdacht auf Mängel Immobilie gründlich prüfen lassen

Okt. 20, 2016 | Bau- und Architektenrecht

(20.10.2016) Die meisten kaufen neue Eigentumswohnungen direkt vom Bauträger. Den Preis zahlt man dabei meist in vorab vereinbarten Raten nach Abschlagszahlungsverordnung, entsprechend dem Baufortschritt. Der Kauf wird beim Notar protokolliert. Auf den Namen der Käufer wird eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen. …

Quelle: IBR News
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