VPB: Nutzen und Grenzen der Symptomtheorie des BGH

Okt. 30, 2025 | Mietrecht

(30.10.2025) Fast alle privaten Bauherren sind bautechnische Laien. Damit diese ihre Ansprüche auf ein mangelfreies Bauwerk effektiv geltend machen können, hilft ihnen die sogenannte Symptomrechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH). „Bauherren müssen ihre Ansprüche nicht auf einen konkreten Mangel stützen, sie können stattdessen auf die sichtbaren Symptome wie Risse oder Feuchtigkeit am Bauwerk verweisen“, erläutert Peter Reinwald, Mitglied im Bundesvorstand des Verbands Privater Bauherren e.V. (VPB) und Regionalbüroleiter Marburg. Damit gelten alle baulichen Zustände, die für diese Erscheinung ursächlich sind, als vertragswidrig und nach Abnahme als mangelhaft gerügt. „Bis zur Abnahme sollten Bauherren nur die Symptome benennen“, rät Reinwald. So lasse sich eine möglicherweise falsche Ursachenzuordnung vermeiden. „Der Unternehmer könnte sich andernfalls darauf berufen, er habe die vorgegebene Ursache beseitigt.“

Quelle: IBR News
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