Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung)

Juni 22, 2016 | Arbeitsrecht

Der Rat der Europäischen Union hat am 15.06.2015 den Entwurf einer Datenschutz-Grundverordnung (DS-GV) angenommen, der die seit 1995 geltende Datenschutzrichtlinie 1995/46/EG ersetzen soll. Der Verordnungsentwurf sieht Sonderregelungen für die Datenverarbeitung im Beschäftigungsverhältnis vor. Die Trilog-Parteien haben sich am 15.12.2015 auf die endgültige Version der Datenschutz-Grundverordnung geeinigt. Dabei wurden die arbeitsrechtlichen Regelungen unverändert beschlossen. Die Verordnung soll 2018 in Kraft treten.

Quelle: arbr Rechtsberater
Link: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung)

Ähnliche Beiträge

Umsetzung von EU-Recht: drei Verfahren gegen Deutschland

(12.03.2026) Die Europäische Kommission hat im Rahmen ihrer monatlichen Entscheidungen zu Vertragsverletzungen rechtliche Schritte gegen Mitgliedstaaten beschlossen, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen. Deutschland ist in drei Fällen betroffen:...

Wohnungsbau in Bayern ankurbeln für bezahlbaren Wohnraum

(12.03.2026) Die Wohnungsbaukrise in Bayern verschärft sich. Benötigt würden jährlich rund 70.000 neue Wohnungen, tatsächlich wird seit Jahren deutlich weniger gebaut. Steigende Baukosten bremsen Investitionen, Familien können sich Eigentum kaum leisten und besonders...