Umsetzung von EU-Recht: drei Verfahren gegen Deutschland

März 12, 2026 | unkategorisiert

(12.03.2026) Die Europäische Kommission hat im Rahmen ihrer monatlichen Entscheidungen zu Vertragsverletzungen rechtliche Schritte gegen Mitgliedstaaten beschlossen, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen. Deutschland ist in drei Fällen betroffen: bei der Umsetzung der Trinkwasserrichtlinie und der Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen. Außerdem hat Deutschland seinen Gebäudesanierungsplan gemäß der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden nicht fristgerecht vorgelegt.

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