(12.03.2026) Die Europäische Kommission hat im Rahmen ihrer monatlichen Entscheidungen zu Vertragsverletzungen rechtliche Schritte gegen Mitgliedstaaten beschlossen, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen. Deutschland ist in drei Fällen betroffen: bei der Umsetzung der Trinkwasserrichtlinie und der Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen. Außerdem hat Deutschland seinen Gebäudesanierungsplan gemäß der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden nicht fristgerecht vorgelegt.
10-Punkte-Plan für zusätzlichen Wohnraum
(23.04.2026) Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum wird sich in absehbarer Zeit weiter verschärfen. Experten rechnen damit, dass die Zahl neu gebauter Wohnungen im Jahr 2026 auf unter 200.000 sinkt. Um gegenzusteuern, hat das Deutsche Institut für vorbeugenden...
