(07.09.2026) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Modernisierung und Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher Verfahren vorgelegt. Mit dem „Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze“ (21/7824(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sollen die Gerichte entlastet und personelle Ressourcen flexibler eingesetzt werden können. Zugleich sollen die Finanzgerichtsordnung und das Sozialgerichtsgesetz angepasst werden. Die Regelungen betreffen laut Bundesregierung die Zuständigkeit, die Rechtsmittel, den einstweiligen Rechtsschutz, die Vollstreckung sowie verschiedene sonstige Bereiche des Prozessrechts. Der überwiegende Teil des Gesetzes soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
VOB/A 2026 veröffentlicht
In Kraft ab dem 08.09.2026 (07.09.2026) Am 24.08.2026 wurde die VOB/A 2026 veröffentlicht. Sie umfasst die Abschnitte 2 und 3 mit Vorgaben für EU-Vergabeverfahren und VS-Vergabeverfahren. Die Anwendung hängt noch von Änderungen der Verweise in VgV und VSVgV ab, mit...
