Blumenkübel dürfen nicht auf dem Gehweg bleiben

Sep. 7, 2026 | unkategorisiert

(07.09.2026) Die Stadt Mülheim an der Ruhr hat einer Anwohnerin zu Recht aufgegeben, auf einem Gehweg aufgestellte Blumenkübel zu entfernen. Das hat am 04.09.2026 das Oberverwaltungsgericht entschieden und die Beschwerde der Mülheimerin gegen den vorangegangenen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zurückgewiesen.

Ähnliche Beiträge

VOB/A 2026 veröffentlicht

In Kraft ab dem 08.09.2026 (07.09.2026) Am 24.08.2026 wurde die VOB/A 2026 veröffentlicht. Sie umfasst die Abschnitte 2 und 3 mit Vorgaben für EU-Vergabeverfahren und VS-Vergabeverfahren. Die Anwendung hängt noch von Änderungen der Verweise in VgV und VSVgV ab, mit...

Verwaltungsgerichtsverfahren sollen schneller werden

(07.09.2026) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Modernisierung und Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher Verfahren vorgelegt. Mit dem "Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze" (21/7824(Dokument,...

Arbeit der Mietrechtskommission

(07.09.2026) Die Bundesregierung äußert sich nicht zu den Inhalten der laufenden Beratungen der Expertinnen- und Expertengruppe Mietrecht. "Diese Beratungen erfolgen grundsätzlich vertraulich. Hierdurch soll ein offener Gedankenaustausch in der Gruppe gefördert...