Vermieter darf Mieter als Schweinebacke beschimpfen

Juli 4, 2016 | Immobilienrecht

(04.07.2016) Eine Beleidigung ist eine Straftat – und in einigen Fällen kann der Beleidigte eine saftige Entschädigung für diese Verletzung seines Persönlichkeitsrechtes verlangen. Aber: Wie immer gibt es auch Ausnahmen. Denn gegen eine Beleidigung können mehrere rechtliche Mittel eingesetzt werden – nur nicht alle zugleich.

Quelle: IBR News
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