Verkehrs- und Schadensrecht

Handy zwischen Ohr und Schulter eingeklemmt – Handyverstoß?

Im vorliegenden Fall wurde eine Frau wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung „geblitzt“ und auf dem Messfoto war zu erkennen, dass sie telefonierte. Vor Gericht räumte sie zwar ein, telefoniert zu haben, jedoch habe sie das Telefon nicht „gehalten“, sondern zwischen Ohr und Schulter eingeklemmt.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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Autofahrer wird "geblitzt" – Er musste ganz dringend auf die Toilette!

Im vorliegenden Fall musste ein Autofahrer eine dringende Notdurft verrichten und versuchte die nah gelegene Toilette bei seiner Freundin zu erreichen. In der Innenstadt fuhr er 52 km/h zu schnell und wurde „geblitzt“. Zwei Monate Fahrverbot und 280 EUR Bußgeld sollten es sein. Der Autofahrer wehrt sich dagegen.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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