Verkehrs- und Schadensrecht

OLG Stuttgart – Angabe einer nicht existierenden Person im Anhörungsbogen

Im vorliegenden Fall wollte der Angeklagte einem Fahrverbot entgehen und beauftragte eine unbekannt gebliebene Person, die die Angaben im Anhörungsbogen übernahm. Damit erreichte er, dass die Bußgeldbehörde ihn innerhalb der Verjährungsfrist nicht mehr belangen konnte. Welchen Straftatbestand hat der Angeklagte nun erfüllt?

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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Unfall an Engstelle: Wer muss haften?

Gerade in Wohngegenden sind die Straßenränder regelmäßig mit Kfz zugeparkt. Autofahrer müssen hier einen regelrechten Slalom zurücklegen und bei Gegenverkehr eventuell sogar hinter den geparkten Fahrzeugen kurzzeitig anhalten. Bevor sie weiterfahren, sollten sie sich jedoch vergewissern, dass sich von hinten kein Pkw nähert, der sie überholen möchte. Wer nämlich blindlings losfährt und mit dem Überholenden zusammenkracht, muss haften.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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Zaubertinte ist nicht dokumentenecht – Widerruf eines roten Kennzeichens

Die Zuteilung eines roten Kennzeichens für Gebrauchtwagenhändler kann widerrufen werden, wenn das dazu gehörende Fahrzeugscheinheft in manipulativer Weise geführt wird. Das ist z.B. der Fall, wenn derjenige für die Dokumentation eine Art „Zaubertinte“ verwendet, die sich wieder entfernen lässt.

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Stillgelegtes Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum

Die Stadt Düsseldorf durfte ein Kraftfahrzeug, das keine Zulassung mehr hatte, aber nicht verkehrsbehindernd abgestellt war, nicht abschleppen lassen, wenn zuvor nur ein Aufkleber mit einer Beseitigungsaufforderung an ihm angebracht worden war. Die Stadt hätte den Halter ermitteln und ihn zur Entfernung des Fahrzeugs auffordern müssen.

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Fahrverbot – Plötzlicher Harndrang und Geschwindigkeitsüberschreitung

Im vorliegenden Fall trug der 61-jährige Betroffene vor, dass die Geschwindigkeitsüberschreitung nur deshalb zustande kam, weil er aufgrund einer Prostataoperation nur eingeschränkt seinen Harn zurückhalten könne. Das Fahrverbot sei nicht gerechtfertigt. Kann diese Konstellation einen Grund darstellen, vom Regelfahrverbot abzusehen?

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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Abschleppen eines auf dem Gehweg geparkten Fahrzeugs

Der Kläger stellte seinen Pkw auf dem Gehweg in der Innenstadt ab. Als er zurückkam, war bereits der Abschleppdienst da, der von der Hilfspolizeibeamtin der beklagten Stadt verständigt wurde. Der Abschleppvorgang wurde abgebrochen. Trotzdem wurde der Kläger mit 173,75 € zur Kasse gebeten. Dagegen wehrt sich der Kläger.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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