Verkehrs- und Schadensrecht

Fahrverbot – Plötzlicher Harndrang und Geschwindigkeitsüberschreitung

Im vorliegenden Fall trug der 61-jährige Betroffene vor, dass die Geschwindigkeitsüberschreitung nur deshalb zustande kam, weil er aufgrund einer Prostataoperation nur eingeschränkt seinen Harn zurückhalten könne. Das Fahrverbot sei nicht gerechtfertigt. Kann diese Konstellation einen Grund darstellen, vom Regelfahrverbot abzusehen?

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Abschleppen eines auf dem Gehweg geparkten Fahrzeugs

Der Kläger stellte seinen Pkw auf dem Gehweg in der Innenstadt ab. Als er zurückkam, war bereits der Abschleppdienst da, der von der Hilfspolizeibeamtin der beklagten Stadt verständigt wurde. Der Abschleppvorgang wurde abgebrochen. Trotzdem wurde der Kläger mit 173,75 € zur Kasse gebeten. Dagegen wehrt sich der Kläger.

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Änderung § 23 StVO – Handy & Co. während der Fahrt

Bislang hat die Straßenverkehrs-Ordnung § 23 Abs. 1a (StVO) ausdrücklich nur Mobiltelefone und Autotelefone benannt, die während der Fahrt nicht aufgenommen oder gehalten werden dürfen, um sie zu benutzen. Tablets oder Notebooks waren nicht ausdrücklich genannt. Nun sind zum 19.10.2017 die Änderungen in der StVO in Kraft getreten.

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Gebrauchtwagenkauf – Zur Formulierung im Kaufvertrag "gekauft wie gesehen"

Bei einem Gebrauchtwagenkauf nutzen die Beteiligten häufig bestimmte Formulierungen, um die Haftung des Verkäufers für Mängel des Wagens auszuschließen. Oft wird dabei die Wendung „gekauft wie gesehen“ gewählt. In vorliegender Entscheidung hat sich der 9. Zivilsenat des OLG Oldenburg damit auseinandergesetzt, was dies im Einzelfall bedeuten kann.

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Urteil Dashcam: Permanente Aufzeichnungen als Beweismittel nach Parkrempler?

Eine Frau hatte in ihrem Auto jeweils vorne und hinten eine Dashcam installiert, die laufend Videoaufzeichnungen anfertigten. Eines Tages stellte sie Beschädigungen an ihrem Auto fest und brachte die Aufzeichnungen als Beweismittel zur Polizei. Gegen die Frau wurde Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz eingeleitet. Zu Recht?

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Urteil: Fahrzeug ruckelt bei bestimmter Drehzahl – Sachmangel?

Die Kläger hatten von einem Händler ein neues Wohnmobil gekauft. Von Anfang an ruckelte das Fahrzeug beim Start. Deswegen wollten sie den Kaufvertrag rückgängig machen. Der Händler vertrat die Auffassung, es läge kein Sachmangel vor. So etwas sei als reiner „Komfortmangel“ hinzunehmen und letztlich unerheblich. Darüber hat jetzt das OLG Oldenburg entschieden.

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