Verformung von bis zu 5 cm ist einzukalkulieren: Mehrvergütung nur für Verformung über 5 cm!

Okt. 25, 2016 | Mietrecht

KG, Urteil vom 21.01.2014 – 7 U 210/12

Quelle: IBR News Mietrecht
Link: Verformung von bis zu 5 cm ist einzukalkulieren: Mehrvergütung nur für Verformung über 5 cm!

Ähnliche Beiträge

Nicht jeder Konflikt am Arbeitsplatz stellt Mobbing dar

Konflikte am Arbeitsplatz können subjektiv unterschiedlich verarbeitet werden, so dass nicht auch immer Mobbing vorliegt, wenn ein Konflikt zu psychischen oder physischen Beeinträchtigungen führt. Die Grenze zum nicht rechts- bzw. sozialadäquaten Verhalten ist dann...

5 AZR 79/25

Berücksichtigung von Bonuszahlungen bei der Berechnung eines Alterssicherungsbetrags nach § 6 des Manteltarifvertrags für Beschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie in Nordwürttemberg/Nordbaden vom 14. Juni 2005 (MTV ERA)