Das LAG Berlin-Brandenburg hat am 26.2.2026 die Entscheidung des ArbG Berlin, womit dieses in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes den Notdienstplan für die Bereiche der Zentralsterilisation und der Reinigung in den Berliner Vivantes-Kliniken im laufenden Warnstreik festgelegt hat, bestätigt.
4 AZR 101/25
Tarifkollision - Verdrängungswirkung des § 4a TVG
