Terminhinweis BGH: Kündigungsschutzklausel bei Immobilienveräußerung als Vertrag zu Gunsten Dritter?

Sep. 27, 2018 | Mietrecht

(27.09.2018) Die Beklagten sind seit 1981 Mieter einer Wohnung in Bochum. Im Jahr 2012 erwarben die Kläger das betreffende Hausgrundstück von der Stadt Bochum. Bezüglich der von den Beklagten gemieteten Wohnung enthielt der Kaufvertrag dabei die folgende Regelung, welche die Stadt nach Behauptung der Kläger bei einer Vielzahl weiterer Immobilienveräußerungen verwendet habe:

Quelle: IBR News
Link: Terminhinweis BGH: Kündigungsschutzklausel bei Immobilienveräußerung als Vertrag zu Gunsten Dritter?

Ähnliche Beiträge

Kein Zurückbehaltungsrecht an Vorschüssen!

Im Hinblick auf den Anspruch der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf Zahlung der beschlossenen Vorschüsse zur Kostentragung und zu den Rücklagen ist das Zurückbehaltungsrecht des Wohnungseigentümers generell ausgeschlossen; das gilt auch dann, wenn das...

Flüchtlingsunterkunft darf in allgemeines Wohngebiet

(09.12.2025) Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover hat mit Beschluss vom 08. Dezember 2025 den Eilantrag von Nachbarn gegen eine Baugenehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Unterkunft für Geflüchtete abgelehnt.