Streit um Feiertagszuschlag an Allerheiligen – Auslegung von §§ 8, 43 TV-L von grundsätzlicher Bedeutung

Feb. 29, 2024 | Arbeitsrecht

Ein Arbeitnehmer mit gewöhnlichem Arbeitsort in NRW hat für vergütungspflichtige Tätigkeiten, die er an Allerheiligen auf Weisung des Arbeitgebers in Hessen erbringt, keinen Anspruch auf Feiertagszuschläge nach § 8 Abs. 1 S. 2 lit. d) i.d.F.d. § 43 Nr. 5 Abs. 1 Unterabs. 1 S. 2 lit. d) TV-L. Da der Frage der Auslegung von §§ 8, 43 TV-L grundsätzliche Bedeutung zukommt, ohne dass es hierzu bereits höchstrichterliche Entscheidungen gäbe, wurde nach § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG die Revision zugelassen.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Streit um Feiertagszuschlag an Allerheiligen – Auslegung von §§ 8, 43 TV-L von grundsätzlicher Bedeutung

Ähnliche Beiträge

Serielles Sanieren soll Standard werden

(01.09.2026) Energetische Sanierungen sollen künftig schneller, planbarer, digitaler und bezahlbar umgesetzt werden können. Dafür haben Wohnungswirtschaft und Bauindustrie die europaweite Ausschreibung für die neue GdW-Rahmenvereinbarung "Serielles Sanieren 1.0"...