(08.05.2025) Laut VG Koblenz dürfen Müll-Entsorger Sammelplätze festlegen, wenn Zufahrten für Müllfahrzeuge gesperrt oder unpraktikabel sind – ein Anspruch auf Müllabholung direkt am Grundstück bestehe nicht.
Quelle: IBR News
Link: Schmale Wege, klare Regeln: Keine Müllabholung bei unzumutbarer Anfahrt
