Der Fünfte Senat des BAG ändert seine Rechtsprechung. Nach Anfrage des Zweiten Senats vertritt er nunmehr ebenfalls die Auffassung, dass § 615 Satz 1 BGB für den Fall einer unwirksamen oder erst zu einem späteren Zeitpunkt wirkenden Arbeitgeberkündigung von den Arbeitsvertragsparteien nicht im Voraus vollständig abbedungen werden kann.
3 ABB 3/25
Beschlussverfahren - zugelassene Rechtsbeschwerde - Funktionsnachfolge
