Sachgrund für die Befristung des Arbeitsverhältnisses

Feb. 21, 2026 | Arbeitsrecht

Der Sachgrund des gerichtlichen Vergleichs stellt – jedenfalls im Regelfall – sowohl eine Prozesshandlung wie auch ein materielles Rechtsgeschäft dar. Wollen die Parteien von diesem Regelfall abweichen und im gerichtlichen Vergleich lediglich die Verpflichtung zum Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags regeln, bedarf es hierfür deutlicher Anhaltspunkte, die für eine solche Auslegung sprechen.

Ähnliche Beiträge

Baugenehmigungen 2025 in Hessen doppelt so stark gestiegen wie im Bund

(20.02.2026) Zu den vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Baugenehmigungszahlen 2025 erklärt Thomas Reimann, VhU-Vizepräsident und Vorsitzender des VhU-Bau- und Immobilienausschusses, dass die SPD-Bundespolitik leider für Verunsicherung sorge, während die...