(17.12.2025) In Rheinland-Pfalz sind durch eine Gesetzesänderung mehr Möglichkeiten geschaffen worden, auf den Losgrundsatz zu verzichten. Dennoch soll die Aufteilung von Vergaben nach Losen der Regelfall bleiben.
2 AZR 128/25
Wartezeitkündigung - Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung
