Bezirk darf befristete Vermietung im Milieuschutzgebiet untersagen

Sep. 11, 2026 | unkategorisiert

(11.09.2026) Die befristete möblierte Vermietung von Wohnungen, die vorher dauerhaft vermietet worden sind, stellt in Milieuschutzgebieten eine genehmigungsbedürftige Nutzungsänderung dar. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

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4 ABR 32/25

Eingruppierung im Sozial- und Erziehungsdienst - Zustimmungsersetzungsverfahren - einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren - Erledigung des Verfahrens - Widerantrag in der Rechtsbeschwerdeinstanz