Rechtsanwälte müssen auch in eigenen Angelegenheiten elektronisch kommunizieren

Mai 17, 2022 | Bau- und Architektenrecht

(17.05.2022) Wird ein Rechts­an­walt in ei­ge­ner An­ge­le­gen­heit tätig und tritt er als sol­cher ge­gen­über dem Ge­richt auf, so be­steht auch für ihn die Pflicht, seine Schrift­sät­ze elek­tro­nisch ein­zu­rei­chen. Das hat das Ver­wal­tungs­ge­richt Ber­lin in einem Eil­ver­fah­ren ent­schie­den. Der An­trag­stel­ler trete im ent­schie­de­nen Fall aus­drück­lich als Rechts­an­walt und ge­ra­de nicht als Pri­vat­per­son auf.

Quelle: IBR News
Link: Rechtsanwälte müssen auch in eigenen Angelegenheiten elektronisch kommunizieren

Ähnliche Beiträge

ver.di-Warnstreik: Umfang der Notdienstpläne der Charité festgelegt

Der Notdienstplan für 15 Bereiche der Charité an drei Standorten, die von einem dreitägigen Warnstreik der Gewerkschaft ver.di seit dem 2.9.2026 betroffen sind, wird dem Antrag der Charité entsprechend festgelegt. Dieser Umfang des Notdienstes, der zu einer...

2 AZR 130/25

Kündigung durch Mitglieder des Aufsichtsrats einer GmbH - Zurückweisung nach § 174 BGB