Privatnutzung eines Dienst-Pkw – Berechnung des pfändbaren Einkommens

Mai 21, 2026 | Arbeitsrecht

Eine Vereinbarung über die private Nutzungsmöglichkeit eines betrieblichen Fahrzeugs ist nach § 134 BGB in den Monaten – insgesamt – nichtig, in denen der Wert des Sachbezugs entgegen § 107 Abs. 2 Satz 5 GewO die Höhe des pfändbaren Teils des Arbeitsentgelts übersteigt. Dies hat zur Folge, dass der unteilbare Sachbezug in diesen Monaten die Vergütungsansprüche nicht erfüllen und der Arbeitnehmer eine Geldzahlung i,H.d. Sachbezugswerts – ein Prozent des Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung – beanspruchen kann.

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