(25.11.2025) In Nordrhein-Westfalen verlagert sich die Verantwortung für den Umgang mit Unterschwellenvergaben komplett auf die kommunale Ebene. Ein Grundsatzrahmen ersetzt die UVgO und die VOB/A Abschnitt 1.
2 AZR 128/25
Wartezeitkündigung - Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung
