Klimaanlage für alle!

Juli 24, 2026 | unkategorisiert

(24.07.2026) Grundsätzlich kann ein Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verlangen, dass ihm der Einbau eines Klima-Splitgeräts auf seinem Balkon durch Beschluss gestattet wird; bei späterer Nutzung voraussichtlich auftretende Geräusche stehen dem regelmäßig nicht entgegen. So der BG in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 17.07.2026.

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