Neuverhandlung in Prozess um gefährliche Ziegel

Nov. 10, 2021 | Bau- und Architektenrecht

(10.11.2021) Der Straf­pro­zess um zwei An­ge­klag­te, die ge­fähr­li­che Mi­ne­ral­fa­ser-Ab­fäl­le an Zie­ge­lei­en zur Wei­ter­ver­ar­bei­tung ge­lie­fert haben, muss neu ver­han­delt wer­den. Der Bun­des­ge­richts­hof hatte den Re­vi­sio­nen im Au­gust statt­ge­ge­ben. Ge­gen­stand des Ver­fah­rens ist die Be­hand­lung von künst­li­chen Mi­ne­ral­fa­ser-Ab­fäl­len (KMF). Es han­delt sich dabei – ähn­lich wie As­best – um lun­gen­gän­gi­ge Stof­fe, die als ge­fähr­li­cher Ab­fall zu hier­für vor­ge­se­he­nen De­po­ni­en ver­bracht wer­den muss­ten.

Quelle: IBR News
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