(01.12.2025) Seit dem 01.11.2025 gilt in Sachsen-Anhalt ein geändertes Tariftreue- und Vergabegesetz. Es gibt dem zuständigen Ministerium die Möglichkeit, per Verordnung über den Anwendungsbereich zu entscheiden.
4 AZR 101/25
Tarifkollision - Verdrängungswirkung des § 4a TVG
