Neue Regelungen ab Januar 2017

Dez. 22, 2016 | Mietrecht

(23.12.2016) Der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand wird flexibler geregelt. Der Beitragssatz in der Rentenversicherung bleibt 2017 mit 18,7 Prozent stabil. Kindergeld, Kinderzuschlag und Steuerfreibeträge steigen, ebenso der Mindestlohn. Diese und weitere Neuregelungen treten zum Jahresanfang 2017 in Kraft.

Quelle: IBR News
Link: Neue Regelungen ab Januar 2017

Ähnliche Beiträge

Hessen erneuert das Vergaberecht und setzt auf Vertrauen und Fairness

Wertgrenzen werden massiv erhöht (13.02.2026) Hessen modernisiert sein Vergaberecht. Mit der Reform des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes schafft die Landesregierung die Grundlage für schnellere Verfahren, verlässliche Rahmenbedingungen für Unternehmen und...