Neue Leitlinie für PQ-Bau

Dez. 16, 2016 | Mietrecht

(16.12.2016) Aufgrund der Änderungen in der VOB/A hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) die Leitlinie für die Durchführung von Präqualifikationsverfahren aktualisiert und im Bundesanzeiger am 28. Oktober 2016 bekannt gegeben. Inhalt sind die Voraussetzungen, unter denen Unternehmen in die vom „Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.“ geführte allgemein zugängliche Internetliste der präqualifizierten Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) eingetragen werden.

Quelle: IBR News
Link: Neue Leitlinie für PQ-Bau

Ähnliche Beiträge

Gesetzlicher Mindestlohn: Keine Erfüllung durch Firmenwagen

Ein Arbeitgeber muss zusätzlich zu den wegen Überlassung eines Firmenwagens bereits entrichteten Sozialversicherungsbeiträgen auch Beiträge auf den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Durch die Überlassung eines Firmenwagens wird der Mindestlohnanspruch nicht erfüllt....