Nebenangebot muss eindeutig beschrieben werden!

Aug. 23, 2016 | Mietrecht

VK Thüringen, Beschluss vom 07.04.2016 – 250-4002-2784/2016-N-002-SON

Quelle: IBR News Mietrecht
Link: Nebenangebot muss eindeutig beschrieben werden!

Ähnliche Beiträge

Weiterhin Elternzeit nach Auszug aus dem gemeinsamen Haushalt?

Der Arbeitnehmer ist an sein Verlangen auf Elternzeit grundsätzlich gebunden. Dies schützt den Arbeitgeber, der Vorkehrungen für die Zeit der Arbeitsfreistellung getroffen hat. Der nachträgliche Wegfall von Voraussetzungen für das Recht auf Elternzeit (hier: Trennung)...