Nebenangebot muss eindeutig beschrieben werden!

Aug. 23, 2016 | Mietrecht

VK Thüringen, Beschluss vom 07.04.2016 – 250-4002-2784/2016-N-002-SON

Quelle: IBR News Mietrecht
Link: Nebenangebot muss eindeutig beschrieben werden!

Ähnliche Beiträge

5 AZR 79/25

Berücksichtigung von Bonuszahlungen bei der Berechnung eines Alterssicherungsbetrags nach § 6 des Manteltarifvertrags für Beschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie in Nordwürttemberg/Nordbaden vom 14. Juni 2005 (MTV ERA)

Klimaanlage für alle!

(24.07.2026) Grundsätzlich kann ein Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verlangen, dass ihm der Einbau eines Klima-Splitgeräts auf seinem Balkon durch Beschluss gestattet wird; bei späterer Nutzung voraussichtlich auftretende Geräusche...