Mofa, Moped oder Roller ohne gültiges Versicherungskennzeichen – Urkundenfälschung?

Okt. 1, 2016 | Verkehrs- und Schadensrecht

Der Angeklagte befuhr im Juli 2014 mit einem nicht angemeldeten Motorroller öffentliche Straßen, nachdem er an dem Fahrzeug das für das Jahr 2009 gültige Versicherungskennzeichen angebracht hatte. Das Amtsgericht verurteilte ihn u.a. wegen Urkundenfälschung. Zu Recht?

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Mofa, Moped oder Roller ohne gültiges Versicherungskennzeichen – Urkundenfälschung?

Ähnliche Beiträge

Umsetzung von EU-Recht: drei Verfahren gegen Deutschland

(12.03.2026) Die Europäische Kommission hat im Rahmen ihrer monatlichen Entscheidungen zu Vertragsverletzungen rechtliche Schritte gegen Mitgliedstaaten beschlossen, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen. Deutschland ist in drei Fällen betroffen:...

Wohnungsbau in Bayern ankurbeln für bezahlbaren Wohnraum

(12.03.2026) Die Wohnungsbaukrise in Bayern verschärft sich. Benötigt würden jährlich rund 70.000 neue Wohnungen, tatsächlich wird seit Jahren deutlich weniger gebaut. Steigende Baukosten bremsen Investitionen, Familien können sich Eigentum kaum leisten und besonders...