Wohnungseigentums- und Mietrecht

Auftragseingang im Februar wieder leicht im Minus

Wohnungsbau legt leicht zu – Wirtschaftstiefbau deutlich im Minus – seit 2024 fällt Bund als Investor nahezu aus

(25.04.2025) Das Statistische Bundesamt meldete für das deutsche Bauhauptgewerbe1 für den Monat Februar 2025 im Vergleich zum Vorjahresmonat2 ein reales Orderminus von 0,5 Prozent, gegenüber dem Vormonat3 Januar von 7,5 Prozent. „Der deutliche Anstieg des Auftragseingangs im Januar war also nur ein Strohfeuer.“ Mit diesen Worten kommentiert der Hauptgeschäftsführer der BAUINDUSTRIE, Tim-Oliver Müller, die am 25.04.2025 veröffentlichten Konjunkturindikatoren für den Bau.

Quelle: IBR News
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Flüchtlingsunterkunft statt Garni-Hotel: Eigentümerin darf Pachtvertrag fristlos kümdigen

(25.04.2025) Wer ein Gebäude zum Betrieb eines Garni-Hotels gepachtet hat, darf es nicht ohne Erlaubnis der Eigentümerin in eine Flüchtlingsunterkunft umwandeln. Flüchtlinge nutzten das Gebäude so anders als Hotelgäste, dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sei, entschied das OLG Celle.

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Vermietung von WG-Zimmern: Wer wird Vertragspartner des Energie-Versorgers?

(24.04.2025) Der unter anderem für das Energielieferungsrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass sich – bei Fehlen eines schriftlichen Energieversorgungsvertrags – das Leistungsangebot eines Strom- und Gasversorgungsunternehmens an den Vermieter (Eigentümer) – und nicht, wie sonst regelmäßig der Fall, an den Mieter – einer Wohnung richtet, wenn die einzelnen Zimmer der Wohnung durch separate Mietverträge vermietet sind, die Wohnung aber lediglich über einen Zähler für Strom und Gas verfügt.

Quelle: IBR News
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Pflichtversicherung gegen Elementarschäden

(23.04.2025) Der gemeinnützige Verband Wohneigentum, bundesweit der größte Verband für selbstgenutztes Wohneigentum, lehnt eine im Koalitionsvertrag vorgeschlagene Elementarschaden-Pflichtversicherung ohne Opt-Out-Lösung ab. „Das wäre ein unzulässiger Eingriff in die individuelle Autonomie und käme einer Bevormundung von Wohneigentümern gleich“, kritisiert Verbandspräsident Peter Wegner.

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Koalitionsvertrag: Beschaffungswesen vereinfachen, beschleunigen, digitalisieren

(22.04.2025) Vereinfachen, beschleunigen, digitalisieren – diese bekannten Ziele hat sich auch die zukünftige Bundesregierung auf die Fahnen geschrieben. Höhere Wertgrenzen sind dafür ein zentrales Mittel, wie der Koalitionsvertrag von Union und SPD zeigt. Auch geht es in dem neuen Arbeitsplan von Schwarz-Rot nicht um die Lenkungswirkung, die die öffentliche Beschaffung etwa im Hinblick auf soziale und ökologische Aspekte haben kann, sondern darum, „das Vergaberecht auf sein Ziel einer wirtschaftlichen, diskriminierungs- und korruptionsfreien Beschaffung zurückzuführen.“ Es gelte der Grundsatz der mittelstandfreundlichen Vergabe.

Quelle: IMR News Mietrecht
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Zaghafte Bodenbildung nach langer Talfahrt

Baugenehmigungen: Stabilisierung des Geschoss-Wohnungsbaus auf sehr niedrigem Niveau

(22.04.2025) „Nach zwei Anstiegen in Folge wurde im Februar 2025 wieder ein leichter Rückgang der Baugenehmigungen gegenüber dem Vorjahresmonat verzeichnet. Insgesamt wurden 17.900 Wohnungen bei Neu- und Umbauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden genehmigt. Gegenüber dem Vorjahresmonat war dies ein Minus von 2,3 %. Schaut man sich allerdings die letzten drei Monate an (+3,5 %), zeigt sich nach sehr langer Talfahrt zaghaft eine Bodenbildung.“ Mit diesen Worten kommentiert der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Tim-Oliver Müller, die am 17.04.2025 vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Baugenehmigungszahlen für den Februar 2025.

Quelle: IBR News
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VPB: Bei Luftwärmepumpe immer auch an Schallschutz denken

(17.04.2025) Die energetischen Anforderungen bei Neubauten sind sehr ambitioniert, vor allem, wenn Förderungsbedingungen eingehalten werden müssen. Häufig sieht das Konzept dann eine Luft-Wasser-Wärmepumpe vor. Diese entzieht der Umgebungsluft Energie und heizt damit vor allem das Wasser im Heizkreislauf des Hauses auf. Der Verband Privater Bauherren (VPB) empfiehlt: Verbraucherbauherren sollten dann vor Vertragsschluss auch klären, ob der für das geplante Gerät vorgesehene Platz geeignet ist, die Anforderungen an den nachbarlichen Schallschutz zu erfüllen – und wenn nicht, ob es auf dem eigenen Grund und Boden überhaupt eine praktikable, finanzierbare Alternative gibt.

Quelle: IBR News
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