Kosten bei Umstellung auf Zentralheizung bei Wärmecontracting voll umlagefähig?

Juni 9, 2026 | unkategorisiert

(09.06.2026) Auf die seitens des Vermieters von Wohnraum vorgenommene Umstellung der Wärmeversorgung von durch den Mieter betriebenen Einzelöfen auf die eigenständig gewerbliche Lieferung der Wärme durch einen Wärmelieferanten findet die Vorschrift des § 556c BGB über die Umlage der Kosten einer solchen Lieferung als Betriebskosten auf die Mieter weder unmittelbare noch entsprechende Anwendung. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 20.05.2026.

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