Kirchenmitgliedschaft als Einstellungsvoraussetzung: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen BAG-Entscheidung

Okt. 23, 2025 | Arbeitsrecht

Das BVerfG hat der Verfassungsbeschwerde eines kirchlichen Arbeitgebers stattgegeben, die sich gegen ein Urteil richtete, mit dem das BAG (nach EuGH-Vorlage) den Arbeitgeber zur Zahlung einer Entschädigung verurteilt hatte, weil er eine konfessionslose Bewerberin für eine ausgeschriebene Stelle nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen hatte. Das BAG-Urteil verletzt den Arbeitgeber in seinem religiösen Selbstbestimmungsrecht aus Art. 4 Abs. 1 und 2 i.V.m. Art. 140 GG und Art. 137 Abs. 3 Satz 1 WRV, weil die bei der Anwendung der Schrankenbestimmung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vorgenommene Güterabwägung dem religiösen Selbstbestimmungsrecht des Arbeitgebers nicht in dem verfassungsrechtlich gebotenen Umfang Rechnung trägt.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Kirchenmitgliedschaft als Einstellungsvoraussetzung: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen BAG-Entscheidung

Ähnliche Beiträge

Wohnungswirtschaft warnt vor Sanierungsbremse für Mietwohnungen

(11.09.2026) Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW warnt im Vorfeld der Bauministerkonferenz und mit Blick auf die aktuellen Haushaltsberatungen vor einer massiven Benachteiligung von Mietwohnungen durch die neuen Förderbedingungen der Bundesförderung für...