Keine Sonderabschreibung bei Abriss und Neubau eines Einfamilienhauses

Okt. 24, 2025 | Mietrecht

(24.10.2025) Der IX. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Urteil vom 12.08.2025 – IX R 24/24 entschieden, dass die Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau nach § 7b des Einkommensteuergesetzes (EStG) nicht zu gewähren ist, wenn ein Einfamilienhaus abgerissen und durch einen Neubau ersetzt wird. Die Steuerförderung setzt vielmehr voraus, dass durch die Baumaßnahme bisher nicht vorhandene Wohnungen geschaffen werden. Dies erfordert eine Vermehrung des vorhandenen Wohnungsbestands.

Quelle: IBR News
Link: Keine Sonderabschreibung bei Abriss und Neubau eines Einfamilienhauses

Ähnliche Beiträge

9 AZR 176/24

Inflationsausgleichsprämie - Vorruhestand

9 AZR 182/24

Inflationsausgleichsprämie - Vorruhestand

9 AZR 163/24

Inflationsausgleichsprämie - Vorruhestand