Keine Prüfpflicht eines Notars bei Wertgutachten eines Grundstücks

Feb. 16, 2022 | Bau- und Architektenrecht

(16.02.2022) Das Be­schwer­de­ge­richt muss im Rah­men einer No­t­ar­be­schwer­de le­dig­lich prü­fen, ob der Be­voll­mäch­tig­te pflicht­wid­rig ge­han­delt hat. Laut Bun­des­ge­richts­hof ist die­ser nicht ver­pflich­tet, ein Gut­ach­ten über den Wert eines ver­kauf­ten Grund­stücks vor dem Gang zum Grund­buch­amt zu prü­fen. Damit lasse sich kein wu­cher­ähn­li­ches Rechts­ge­schäft be­le­gen.

Quelle: IBR News
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