Keine Klageerweiterung im Revisionsverfahren

Juli 11, 2022 | Bau- und Architektenrecht

(11.07.2022) Einem Ver­fah­ren kann nicht eine neue Wen­dung ge­ge­ben wer­den, indem man in der Re­vi­si­on den An­spruch auf einen an­de­ren Kla­ge­grund stützt. Der Bun­des­ge­richts­hof ver­wies auf die In­ter­es­sen des Be­klag­ten, der genau wis­sen müsse, wo­ge­gen er sich ver­tei­di­gen müsse. An­lass war ein Ver­fah­ren, in dem der Au­to­käu­fer wohl erst spät er­kannt hatte, dass de­lik­ti­sche An­sprü­che gegen die Her­stel­le­rin wenig Aus­sicht auf Er­folg hat­ten.

Quelle: IBR News
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