Ehepartner sind nicht familienversichert, wenn sie ihre Altersrente lediglich für wenige Monate als Teilrente in Anspruch nehmen und dadurch in dieser Zeit die Einkommensgrenze für den Zugang zur Familienversicherung unterschreiten. Dies hat das BSG für die noch bis zum 31.12.2025 geltende Rechtslage entschieden und die Revision des Klägers zurückgewiesen.
4 AZR 101/25
Tarifkollision - Verdrängungswirkung des § 4a TVG
