Kein Mangel bei Geschmacksabweichungen

Aug. 30, 2022 | Bau- und Architektenrecht

(30.08.2022) Wer sich in einem Kos­me­tik­stu­dio die Au­gen­brau­en pig­men­tie­ren lässt, muss grund­sätz­lich einen künst­le­ri­schen Ge­stal­tungs­spiel­raum der Kos­me­ti­ke­rin hin­neh­men, so­dass Ge­schmacks­ab­wei­chun­gen kei­nen Man­gel des Per­ma­nent Make-ups be­grün­den. Dies geht aus einem Hinweis­be­schluss des Ober­lan­des­ge­richts Frank­furt am Main her­vor. Etwas an­de­res gelte dann, wenn eine kon­kre­te Be­schaf­fen­heit ver­ein­bart wor­den sei. …

Quelle: IBR News
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