Kein Anspruch des Gesamtbetriebsrats auf dauerhafte Lesezugriffe wegen fehlender Zuständigkeit und Datenschutzgründen
Ein Durchführungsanspruch des Gesamtbetriebsrats aus § 77 Abs. 1 BetrVG auf Einräumung elektronischer Lesezugriffe besteht nicht, wenn es an seiner originären Zuständigkeit nach § 50 Abs. 1 BetrVG fehlt; dies ist der Fall, wenn die Ausgestaltung von Zugriffsrechten...
