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Höhe eines Wohngebäudes bei dessen Errichtung nicht frei wählbar

von Carola Battistini-Goldmund | Juni 22, 2016 | Immobilienrecht

(22.06.2016) Ein Wohnhaus, das die Nachbargebäude in seiner Firsthöhe um 1 m überragt, fügt sich nicht in ein homogenes Wohngebiet ein und ist deshalb unzulässig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.

Quelle: IBR News
Link: Höhe eines Wohngebäudes bei dessen Errichtung nicht frei wählbar

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