(26.05.2026) Die drohende Heizungsvorgabe für Großstädte im Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat der Bundestag am gestrigen Donnerstag, 21. Mai, um vier Monate verschoben. Die 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien beim Heizungstausch gilt in Städten über 100.000 Einwohnern nun erst ab dem 1. November 2026 – statt wie bisher geplant ab dem 1. Juli. Der Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg (FV SHK-BW) begrüßt den Beschluss.
Genehmigung von Windkraftanlagen: Was ist erlaubt?
(26.05.2026) Windenergie ist im Rahmen der Energiewende ein großes Thema. Daher hat der Gesetzgeber den Bau von Windkraftanlagen zum "überragenden öffentlichen Interesse" erklärt. Windräder sind jedoch auch umstritten, denn sie stellen einen durchaus erheblichen...
