Heizungsgesetz: Bundestag beschließt Verschiebung der 65-Prozent-Regel in Großstädten

Mai 26, 2026 | unkategorisiert

(26.05.2026) Die drohende Heizungsvorgabe für Großstädte im Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat der Bundestag am gestrigen Donnerstag, 21. Mai, um vier Monate verschoben. Die 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien beim Heizungstausch gilt in Städten über 100.000 Einwohnern nun erst ab dem 1. November 2026 – statt wie bisher geplant ab dem 1. Juli. Der Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg (FV SHK-BW) begrüßt den Beschluss.

Ähnliche Beiträge

Genehmigung von Windkraftanlagen: Was ist erlaubt?

(26.05.2026) Windenergie ist im Rahmen der Energiewende ein großes Thema. Daher hat der Gesetzgeber den Bau von Windkraftanlagen zum "überragenden öffentlichen Interesse" erklärt. Windräder sind jedoch auch umstritten, denn sie stellen einen durchaus erheblichen...

Ostdeutsche Baukonjunktur: Kaum Aufschwung

(26.05.2026) Im ersten Quartal 2026 verzeichnete das ostdeutsche Bauhauptgewerbe bei der Umsatzentwicklung im Vorjahresvergleich ein insgesamt rückläufiges Ergebnis, während der Auftragseingang nominal und real Zuwachs verzeichnete. "Am Beginn des Jahres 2026 erlitt...

Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung

Religionsgemeinschaften und die ihnen zugeordneten Einrichtungen können als Einstellungsvoraussetzung eine Kirchenzugehörigkeit verlangen, wenn diese nach der Art der Tätigkeit oder den Umständen ihrer Ausübung angesichts des Ethos der Religionsgemeinschaft eine...