Haupthahn nicht zugedreht: Versicherung muss nur zwei Drittel des Schadens tragen

Juli 24, 2025 | Mietrecht

(24.07.2025) Ausgerechnet vor dem Urlaub hatte der Betreuer der Versicherungsnehmerin vergessen, das Wasser im unbewohnten Haus abzudrehen. Als eine Mischbatterie platzte, musste die Gebäudeversicherung laut OLG Celle deshalb nur für zwei Drittel des Schadens aufkommen.

Quelle: IBR News
Link: Haupthahn nicht zugedreht: Versicherung muss nur zwei Drittel des Schadens tragen

Ähnliche Beiträge

10 AZR 165/24

Zeitentgelt nach dem Tarifvertrag über ein Entgeltrahmenabkommen für die Metall- und Elektroindustrie des Landes Hessen (TV ERA) - Leistungsbeurteilung nach Anhang A zum TV ERA - gerichtliche Korrektur - Berechnung der Leistungszulage zum TV ERA