Geschädigter trägt Beweislast für Sorgfaltspflichtverletzung eines Grundstückseigentümers

Dez. 13, 2016 | Mietrecht

(13.12.2016) Die Beweislast für eine Sorgfaltspflichtverletzung des Grundstückseigentümers und deren Ursächlichkeit für einen Schaden trägt in der Regel der geschädigte Kläger.

Quelle: IBR News
Link: Geschädigter trägt Beweislast für Sorgfaltspflichtverletzung eines Grundstückseigentümers

Ähnliche Beiträge

5 AZR 79/25

Berücksichtigung von Bonuszahlungen bei der Berechnung eines Alterssicherungsbetrags nach § 6 des Manteltarifvertrags für Beschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie in Nordwürttemberg/Nordbaden vom 14. Juni 2005 (MTV ERA)

Klimaanlage für alle!

(24.07.2026) Grundsätzlich kann ein Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verlangen, dass ihm der Einbau eines Klima-Splitgeräts auf seinem Balkon durch Beschluss gestattet wird; bei späterer Nutzung voraussichtlich auftretende Geräusche...

Auftragseingang im Bauhauptgewerbe im Mai 2026: +3,3 % zum Vormonat

Auftragseingang im Vergleich zum Vorjahresmonat um 3,5 % gestiegen (24.07.2026) Der reale (preisbereinigte) Auftragseingang im Bauhauptgewerbe ist im Mai 2026 gegenüber April 2026 kalender- und saisonbereinigt um 3,3 % gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt...