Freiheitsstrafe für randalierenden Fußballfan

Mai 10, 2016 | Verkehrs- und Schadensrecht

Ein Fußballfan randalierte in einem U-Bahn-Sonderzug mit anderen Fans. Hierbei warf er einen Feuerlöscher gegen die Frontscheibe eines entgegenkommenden Zuges. Der Fan wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von über 7 Jahren verurteilt. Dagegen legte er Revision ein.

Quelle: Kanzleimarketing Strafrecht
Link: Freiheitsstrafe für randalierenden Fußballfan

Ähnliche Beiträge

Arbeitnehmer dürfen sonn- und feiertags Wellnessmassagen vornehmen

Angestellte Masseure dürfen auch an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. Der Arbeitgeber kann sich auf den gesetzlichen Ausnahmetatbestand des § 10 Abs. 1 Nr. 7 ArbZG berufen. Auch nicht-medizinische Massagestudios sind als Erholungseinrichtungen anzusehen und...