Der Betreiber einer SB-Portalwaschanlage muss durch geeignete – sei es technische oder personelle – Maßnahmen sicherstellen, dass die Autowaschanlage sich nicht in Betrieb setzt, wenn das eingefahrene Fahrzeug in Querrichtung nicht korrekt mittig positioniert wird und dadurch einen Schaden am eingefahrenen PKW verursachen kann.
Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Fahrzeugschaden nach falscher Fahrzeugpositionierung in einer Portalwaschanlage
