Entschädigung für Polizeieinsatz: 300 Euro für zwei eingetretene Türen

März 11, 2025 | Mietrecht

(11.03.2025) Nicht schön, wenn man nach Hause kommt und feststellt, dass sowohl die Haustür als auch die Kellertür eingetreten worden sind. Liegt aber ein Schreiben der Polizei dabei, dass sie auf der Jagd nach Flüchtigen war, bekommt man nach dem OLG Hamm zumindest eine Entschädigung dafür.

Quelle: IBR News
Link: Entschädigung für Polizeieinsatz: 300 Euro für zwei eingetretene Türen

Ähnliche Beiträge

Darfst du einfach laute Partys in deiner Wohnung feiern?

(07.04.2026) Max wohnt in einer Mietwohnung in einer Großstadt. Er lädt regelmäßig Freunde ein und feiert bis spät in die Nacht. Die Nachbarn haben sich schon mehrfach bei ihm beschwert, weil die Musik laut ist und die Gespräche auf dem Balkon bis in die Morgenstunden...